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Berufliche Oberschule Holzkirchen
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Eignungsprüfung

Informationen > Zugang zur FOS
Rechtliche Grundlagen § 7 FOBOSO - Eignungsnachweis

Wer muss zur Prüfung?

Eine Teilnahme an einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik ist erforderlich, wenn bei der Anmeldung an einer FOS im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem dieser Fächer keine Note vorliegt.
*Das Fach Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.

Termin und Durchführung

Der Termin der Feststellungsprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.
Die Prüfungen werden von der aufnehmenden Schule auf dem Niveau der Mittleren Reife (Wahlpflichtfächergruppe II) durchgeführt (siehe hierzu Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss - Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 2003 und 2004).

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten.
Die Eignungsprüfung ist bestanden,
  • wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder
  • wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.

Verhinderung

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.
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