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Berufliche Oberschule Holzkirchen
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Feststellungsprüfung

Informationen > Zugang zur FOS

Rechtsgrundlage - FOS: § 27 Absatz 3 FOBOSO


Wer muss zur Prüfung?
Eine Teilnahme an einer Feststellungsprüfung ist erforderlich, wenn bei Anmeldung an eine FOS eine Note in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik fehlt.


Termin und Durchführung
Der Termin der Feststellungsprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt. Die Prüfungen werden auf dem Niveau der Mittleren Reife (Wahlpflichtfächergruppe II) durchgeführt (siehe hierzu Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss - Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 2003 und 2004).


Hinweise zu den einzelnen Fächern

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten

  • über solide formalsprachliche Kenntnisse in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung verfügen,  

  • die deutsche Sprache und gängige Fremdwörter beherrschen,  

  • einen Sachverhalt sprachlich korrekt und nachvollziehbar beschreiben können,  

  • Inhalt und Absicht eines Gebrauchstextes durch Unterscheidung von Wichtigem und Unwichtigem, von Sachinformation und Meinungsäußerung sinnerfassend verstehen,  

  • ein ausreichendes Abstraktionsvermögen zum begrifflichem Denken besitzen und  

  • logisch-schlussfolgernd zu eigenständigem Argumentieren in der Lage sein.  



Ausführung der Aufgabenstellungen


Zeitvorgabe: 60 Minuten
Prüfungsgrundlage ist ein informativer und meinungsäußernder Sachtext von ca. 30 – 40 Zeilen, z. B. ein Zeitungstext.

Teilaufgaben: Formulieren einer Überschrift, Feststellen von Thema, Kernaussage oder Absicht, Wiedergabe des Inhalts in eigenen Worten, evtl. auch von Teilen des Textes, Formulieren eines eigenen Standpunktes zu einem im Text ausgesprochenen Problem, Begründung dieses Standpunktes, Erklärung von Begriffen oder Teilaussagen, Wortschatz, Tests, z. B. im Lückentextverfahren, als Umformungsaufgabe, als Multiple-Choice-Verfahren

Verhinderung

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.


Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Note der Feststellungsprüfung ersetzt die fehlende bzw. die nicht ausreichende Note. Die Prüfung war erfolgreich, wenn der Notenschnitt der bereits vorhandenen Noten und der in der Feststellungsprüfung erreichten Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 3,5 ist.

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