Zugang zur FOS - SchulhomepageHOKI

Direkt zum Seiteninhalt

Zugang zur FOS

Infothek > Info allg. zur FOS
Was ist die Fachoberschule?

Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12; in der Jahrgangsstufe 11 gehört zum Unterricht auch eine fachpraktische Ausbildung.

Vor Eintritt in die Fachoberschule werden für Haupt-/Mittelschüler (M-Zug) und Wirtschaftsschüler (H-Zweig/2-stufig) Vorkurse (Teilzeit) angeboten. Bis zum Ende der Probezeit in der 11. Klasse wird intensiv klassenübergreifend Förderunterricht in einzelnen Fächern angeboten.
Die Fachoberschule verleiht nach bestandener Fachabiturprüfung die Fachhochschulreife. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen der Fachabiturprüfung kann eine Jahrgangsstufe 13 geführt werden. Diese verleiht nach bestandener Abiturprüfung die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.
Aufnahme

Die Fachoberschule (FOS) vermittelt eine allgemeinbildende, fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung.
Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13.
In der Jahrgangsstufe 11 findet der Unterricht im Wechsel mit der fachpraktischen Ausbildung statt. Die fachpraktische Ausbildung bietet eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung und eine erste Begegnung mit der Arbeitswelt.
Zu beachten:

Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Mitte Februar).
Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Mittelschule (M-Zug) und der Wirtschaftsschule empfehlen wir den Besuch eines Vorkurses (2. Halbjahr 10. Klasse).

Zulassungsvoraussetzungen ohne Berufsausbildung (FOS)
Maßgebend für die Aufnahme in die FOS sind die Regelungen in der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – FOBOSO § 5 FOBOSO - Aufnahme.
Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS:

Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder erfolgreicher Besuch der Vorklasse (§ 7 FOBOSO - Eignungsnachweis) zusätzlich für die Ausbildungsrichtung Gestaltung: Aufnahmeprüfung.

*Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss der Schüler eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 setzt den Nachweis der Fachhochschulreife durch ein Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 voraus.
Eignungsprüfung

Rechtliche Grundlagen § 7 FOBOSO - Eignungsnachweis

Wer muss zur Prüfung?

Eine Teilnahme an einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch* und Mathematik ist erforderlich, wenn bei der Anmeldung an einer FOS im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem dieser Fächer keine Note vorliegt.
*Das Fach Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.
Termin und Durchführung

Der Termin der Feststellungsprüfung ist landeseinheitlich und wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt gegeben. Die Prüfung findet in der Regel am Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.
Die Prüfungen werden von der aufnehmenden Schule auf dem Niveau der Mittleren Reife (Wahlpflichtfächergruppe II) durchgeführt (siehe hierzu Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss - Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 2003 und 2004).
Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten.

Die Eignungsprüfung ist bestanden,

  • wenn in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt wird oder

  • wenn Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.
Verhinderung

Wer am festgesetzten Termin aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht teilnehmen kann, dem kann von der Schule ein Nachtermin gewährt werden. Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.
Bei der persönlichen Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformulare (aus Onlineanmeldung)
  • Lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Lichtbilder (zwei Fotos im Passbildformat, eines für Lebenslauf, eines für Schülerausweis)
  • Personalausweis (beidseitige Kopie), falls nicht vorhanden Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Zwischenzeugnis 10. Klasse (Original, keine beglaubigte Kopie) oder wenn bereits vorhanden, Abschlusszeugnis mittlerer Schulabschluss (Original und Kopie)
  • Masernnachweis: Impfausweis in Kopie oder Bescheinigung über Immunität oder Bescheinigung über medizinische Kontraindikation
  • ggf. amtliches Führungszeugnis (bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch, Original) bitte frühzeitig beantragen (Stadt bzw. Gemeinde)
  • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich / LRS
Zurück zu
Zurück zum Seiteninhalt